Hauswirtschaftshilfe

* Pflegebedürftigen, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, stehen Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag zu.
* Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
* Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.

Beschreibung

Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.

Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
  • bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
  • bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.

Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Hauswirtschaftshilfe

Zeiten

Montag8:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch8:00 - 12:30 Uhr
Freitag8:00 - 12:30 Uhr

Hinweis

Aufgrund der Pandemie sind Sprechzeiten derzeit nur aufgrund vorheriger Anmeldung möglich.

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen Kassel

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

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