Heimbetreuung (vollstationäre Pflege)

Beschreibung

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der 

•    die Teilhabe am Arbeitsleben, 
•    an Bildung 
•    die soziale Teilhabe, 
•    die schulische Ausbildung oder 
•    die Erziehung von Menschen mit Behinderungen 


im Vordergrund stehen? 

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten. 

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten. 

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

•    das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
•    das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden, 
•    der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen. 

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (Heimpflege) befassen sich mit der Übernahme von Kosten eines Pflegeheimplatzes, die der/die Heimbewoner/in nicht aus eigenen Mitteln (Pflegekassenleistungen und eigenes Einkommen und Vermögen) bezahlen kann. Dabei muss der/die Heimbewohner/in das 65. Lebensjahr vollendet und vor der Aufnahme in das Pflegeheim im Landkreis Kassel gewohnt haben. Wo das Pflegeheim liegt, spielt dabei also keine Rolle

Anschrift und Öffnungszeiten

Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Kontakt

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen Kassel

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Kontakt

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