Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel prüfen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit von Personen, deren Angehörige Sozialhilfeleistungen erhalten. Zu den Personen, die überprüft werden, zählen zum Beispiel Kinder gegenüber ihren Eltern oder Eltern gegenüber Ihren volljährigen Kindern. Alle anderen unterhaltspflichtigen Personen (gesteigert unterhaltspflichtige, wie zum Beispiel Ehegatten) werden durch ein anderes Fachgebiet der Landkreisverwaltung auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-1882
- 0561 1003-1563
Zeiten
Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen Kassel
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1882
- 0561 1003-1563
Zeiten
Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-1882
- 0561 1003-1563