Beschreibung
Wenn sie gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten, halten oder damit handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Zeiten
Tierschutz
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Zeiten