Haltung von Nutztieren: Anzeige nach Viehverkehrsverordnung, Bienenseuchen-Verordnung oder Fischseuchen-Verordnung

Beschreibung

Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
 

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierseuchenbekämpfung

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

Kontakt