Haltung von Nutztieren: Anzeige nach Viehverkehrsverordnung, Bienenseuchen-Verordnung oder Fischseuchen-Verordnung

Beschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen und betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Hühner,
  • Enten,
  • Gänse,
  • Fasane,
  • Perlhühner,
  • Rebhühner,
  • Tauben,
  • Truthühner,
  • Wachteln,
  • Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Kameliden,
  • andere Klauentiere,
  • private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen; Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen           Gewässern besteht
  • Bienen.

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierseuchenbekämpfung

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

Kontakt