Beschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
Online-Services
Über diesen Online-Service können Sie die Anzeige einer Tierveranstaltung tätigen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Tierseuchenbekämpfung
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3300
- 0561 1003-3320