Landkreis Kassel. „Wieviel darf eine Wohnung für Sozialleistungsbezieher im Landkreis Kassel kosten? Um diese Frage rechtssicher beantworten zu können, führt der Landkreis als verantwortlicher Kostenträger ab Mitte Dezember eine breit angelegte Mietwerterhebung bei Vermietern und Verwaltern durch. Ziel ist es, einen realistischen und repräsentativen Überblick über die Wohnkosten im Landkreis zu erhalten.
Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerte hat die Landkreis das Forschungsinstitut Analyse und Konzept beauftragt. Die ausgewählten Wohnungseigentümer erhalten ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig und kostenlos. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt.
Um eine breite und rechtssichere Datengrundlage zu schaffen, ist der Landkreis auf eine hohe Beteiligung angewiesen. „Je höher der Rücklauf ist, desto genauer und rechtssicherer können die angemessenen Wohnkosten bestimmt werden“, erklärt Landrat Uwe Schmidt. Die Mietwerterhebung liege damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermieter und aller Steuerzahler.
Der Landrat bittet daher alle angeschriebenen Vermieter um Unterstützung und bedankt sich schon jetzt für die Teilnahme. Bei Fragen zur Erhebung können sich Wohnungseigentümer an Sabine Scharf unter Tel.: 0561/1003-1274 oder Jochen Kilian unter Tel.: 0561/1003-1341 wenden.