Kreis Kassel. Es lohnt sich immer mehr, ein Haus im ländlichen Raum zu bauen oder zu kaufen – aktuell besonders im sozialen Wohnungsbau. "Das Land Hessen hat seine Förderkriterien überarbeitet", informiert Peter Nissen vom Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel in Hofgeismar. Die Zuschüsse zum Bau von Sozialwohnungen werden deutlich angehoben: Bei 15 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent des Förderdarlehens, bei 20 Jahren Bindung bis zu 30 Prozent und bei 25 Jahren Bindung bis zu 40 Prozent. Darüber hinaus sind für die Dauer der Bindung keine Zinsen fällig. "In dieser Zeit übernimmt das Land die Zinsen", informiert Nissen. Diese Regelungen sind besonders für Wohnungsbauunternehmen und Investoren interessant. "Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele neue Sozialwohnungen im Landkreis Kassel entstehen – der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist rund um die Stadt Kassel und auch in Hofgeismar und Wolfhagen auf jeden Fall vorhanden", informiert Vizelandrat Andreas Siebert. Die Frist für Anträge für dieses Förderprogramm hat das Land Hessen auf den 10. November 2020 festgelegt – "es heißt also schnell zu sein", betont Siebert.
Für alle "Häuslebauer" und Kaufinteressenten interessant ist das zinsgünstige "Hessen-Baudarlehen". Hiermit wird der Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer neuen Eigentumswohnung zur erstmaligen Wohneigentumsbildung gefördert. Die Darlehenshöhe ist abhängig von den Grundstückskosten und beträgt bis zu 125.000 Euro.
Für den Bau oder Erwerb von neuen oder bereits bestehenden Immobilien gibt es außerdem noch das "Hessen-Darlehen", das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 125.000 Euro beträgt. Bei Gebäuden in Passivbauweise kann das Förderdarlehen um weitere 20.000 Euro erhöht werden. Beide "Hessen-Darlehen" sind an Einkommensgrenzen gebunden, es wird eine Eigenleistung in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten erwartet und zur Gesamtkostendeckung müssen mindestens 50 Prozent Fremdmittel eingesetzt werden.
Voraussetzung der Förderung ist, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde beziehungsweise der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Ein weiteres Förderprogramm bezieht sich auf den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen ab 1.000 Euro und bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Die Zuschusshöhe kann bis zu 50 Prozent der Kosten betragen – also bis zu einem maximalen Zuschuss von 12.500 Euro innerhalb eines Fünfjahreszeitraums. Auch hier darf der behindertengerechte Umbau noch nicht begonnen sein.
Die Modernisierung bestehender Mietwohnungen, die seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sind, wird ebenfalls gefördert. Diese Modernisierung kann auch mit Instandhaltungsmaßnahmen gekoppelt werden – die Modernisierung muss allerdings überwiegen.