Förderung für Natur- und Artenschutz

Landwirte können Förderanträge bis 1. Oktober stellen

Landkreis Kassel. Schon vor, während oder spätestens nach der Getreideernte startet bei Landwirten die Anbauplanung für den Herbst und das kommende Frühjahr. "Immer mehr Landwirte in Stadt und Landkreis Kassel reservieren einen Teil ihrer Flächen für eine umwelt- und naturschonende Bewirtschaftung oder für spezielle Artenschutzmaßnahmen vor", berichtet Jürgen Düster, Leiter des Bereichs Landschaftspflege im Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung. Besonders die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühflächen finde immer mehr Zuspruch. "Im Grünland hat sich eine umweltgerechte Bewirtschaftung bereits auf etwa einem Drittel der Gesamtfläche etabliert", so Düster weiter.

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) bietet interessierten Landwirten finanzielle Anreize für eine breite Palette unterschiedlicher umweltgerechter Maßnahmen der Landbewirtschaftung.

Der Einstieg in die ökologische Wirtschaftsweise eines gesamten landwirtschaftlichen Betriebs kann neu beantragt werden, ebenso wie der Anbau von Zwischenfrüchten, die Anlage von Erosionsschutzstreifen und die Pflege landwirtschaftlich genutzter Streuobstwiesen. Auch für die ökologische Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern können HALM-Anträge gestellt werden.

Die HALM-Förderung ist in der Regel auf fünf Jahre angelegt, für die sich die antragstellenden Betriebe verpflichten, umweltgerechte Maßnahmen umzusetzen. Düster: "Falls bestehende HALM-Verpflichtungen zum Ende 2021 auslaufen, werden wir die Betriebe informieren, damit sie einen Antrag für die neue Förderperiode stellen". Ein Ausstieg aus den HALM-Verpflichtungen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist ist nur bei Auf- oder Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs oder beim Verlust der Verpflichtungsflächen möglich. "Ansonsten müssen die Betriebe die Förderbeträge zurückzahlen", informiert Düster und empfiehlt in diesen Fällen sich möglichst frühzeitig mit dem Fachbereich Landwirtschaft in Verbindung zu setzen, um notwendige Änderungsanträge zu stellen.

Bis spätestens zum 1. Oktober 2021 können beim Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel in Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 5, noch Anträge für die Förderperiode ab 2022 eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke liegen bei der Bewilligungsstelle bereit. Für Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages empfiehlt Düster, einen Termin unter der Rufnummer 0561/10032424 oder per Mail  juergen-duesterlandkreiskasselde zu vereinbaren.

Hintergrund:

Aktuell gibt es rund 1.200 landwirtschaftliche Betriebe in Stadt und Landkreis Kassel.