Förderung für Blühflächen

Landwirte können Förderanträge bis 1. Oktober stellen

Landkreis Kassel. Schon vor, während oder spätestens nach der Getreideernte reift bei den Landwirten die Anbauplanung für den Herbst und das kommende Frühjahr. "Dabei sollten die Landwirte mehrjährige Blühflächen nicht außer Acht lassen", rät Jürgen Düster, Leiter der Landschaftspflege im Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung. Diese sind auch im nächsten Jahr im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) bei den Direktzahlungen wieder förderfähig. Landwirten, die durch besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen Natur und Landschaft, die Gewässer und die Umwelt schonen und schützen, werden finanzielle Mittel bereitgestellt. "Diese dienen zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Aufwendungen und Ertragsverluste gegenüber einer konventionellen Bewirtschaftung", erläutert Düster.

Neben der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise im Gesamtbetrieb werden mit HALM-Mitteln auch einzelne nachhaltige Verfahren der Acker- und Grünlandbewirtschaftung unterstützt. Dazu zählen unter anderem der Anbau von Zwischenfrüchten und deren Beibehaltung über den Winter, die Anlage und Pflege von Blühstreifen, von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Ackerrandstreifen sowie die extensive Grünland- und Streuobstnutzung. Neu ist die Möglichkeit der Förderung für die Bewirtschaftung von Ackerflächen im unmittelbaren Einzugsbereich von Gewässern. Düster: "Hier laufen noch letzte Abstimmungen über die konkreten Inhalte des Förderprogramms – es lohnt sich jedoch bereits jetzt, sich bei uns beraten zu lassen".

Die HALM-Mittel werden laut Düster bereits von mehr als einem Drittel der rund 1220 Betriebe aus Stadt und Landkreis Kassel in Anspruch genommen. Vorrangig werden die Fördergelder für den Ökolandbau und die extensive Nutzung von Grünland sowie mit steigender Tendenz für die Anlage von Blühflächen beantragt und bewilligt.

Bis spätestens zum 1. Oktober können beim Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel in Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 5, noch Anträge für die Förderperiode ab 2020 eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke liegen bei der Bewilligungsstelle bereit. Für Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages empfiehlt Düster, einen Termin unter der Rufnummer 0561/10032424 oder per Mail  juergen-duesterlandkreiskasselde zu vereinbaren.

Ein Ausstieg aus den in der Regel fünfjährigen HALM-Verpflichtungen ohne Rückforderung der geleisteten Zahlungen ist nur bei Auf- oder Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. dem Verlust einzelner Verpflichtungsflächen möglich. Für diese Fälle sollten sich die Landwirte möglichst frühzeitig an ihre Sachbearbeiter beim Fachbereich Landwirtschaft oder beim Fachdienst Landschaftspflege wenden, um entsprechende Änderungsanträge zu stellen.