„Während der Corona-Pandemie haben insbesondere die Jüngsten unter den alltäglichen Einschränkungen gelitten. Es gibt einiges aufzuholen, nicht nur in der Schule“, betont Landrat Andreas Siebert. Der Bund stellt Fördermittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ bereit, um Kinder und Jugendfreizeiten zu fördern. Auch im Bereich Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe können nun Fördermittel über den Landkreis abgerufen werden.
Grundlegende Fördergrundsätze wurden im Fachausschuss Jugendförderung erarbeitet und durch den Kreisausschuss beschlossen. „Nicht nur Städte und Gemeinden können die Fördermittel abrufen. Auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, wie Verbände oder Vereine, können Mittel beantragen“, erläutert Daniel Klein, Leitung Jugendförderung im Landkreis Kassel, die Fördermöglichkeiten. Nicht anerkannte Träger können nach Einzelfallprüfung ebenfalls als Antragsteller auftreten.
Mögliche geförderte Angebote können verschiedene Themenschwerpunkte haben. „Wichtig hierbei ist, dass die Träger sich inhaltliche Gedanken dazu machen, was Kinder und Jugendliche nach 2 Jahren Pandemie gerade brauchen und dementsprechende Angebote konzipieren“, betont Landrat Siebert. Neben der inhaltlichen Ausrichtung der Angebote solle es auch darum gehen, dass die Träger mit anderen Akteuren und Institutionen in ihrer Umgebung in Kontakt kommen. Neue Kooperationen könnten für alle Beteiligten neue Synergieeffekte für die eigene Arbeit schaffen.
Die Antragsunterlagen sowie die Fördergrundsätze finden interessierte Träger unter www.jugendnetz-lkks.de. Fördersummen von 800 bis 10.000 Euro sind möglich. Das Förderprogramm läuft noch bis Sommer 2023.