Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern Beratung und Unterstützung an. Die Zuständigkeit der Ansprechpartner/innen ist nach Städten und Gemeinden im Landkreis aufgeteilt und richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Kindes, des Jugendlichen oder des jungen Erwachsenen. Gesetzliche Grundlage dieses Angebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetzt (SGB VIII).
Aufgaben des ASD sind insbesondere:
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Sorgerechts und des Umgangs
- Hilfe in Krisen- und Konfliktsituationen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen/ Inobhutnahme
- Unterstützung durch Einleitung erzieherischer Hilfen, Hilfen für junge Erwachsene, Eingliederungshilfen