Jugend

Beschreibung

Der Landkreis Kassel ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch –Achtes Buch- (SGB VIII) einen Fachbereich Jugend eingerichtet. Der Fachbereich Jugend besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. 

Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Hierzu tragen die Fachkräfte des Fachbereichs Jugend mit ihren Angeboten und Hilfen bei. 

Der Fachbereich Jugend wacht aber auch über die Betätigung der Eltern, denen die Pflege und Erziehung der Kinder in erster Linie obliegt.