Ambulante Jugendhilfe

Beschreibung

Der Fachdienst Ambulante Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund ihrer Problemlage einer Unterstützung in ihrem Lebensumfeld bedürfen. Ambulante Jugendhilfe zielt darauf ab, die Chancen der jungen Menschen zu verbessern und vorhandene Potentiale in den Familien zu nutzen und zu entwickeln. Im Hilfeangebot der Ambulanten Jugendhilfe werden die Betreuungsformen Erziehungsbeistandschaft (Kinder bis 14 Jahre), Jugendhelfer (Jugendliche und junge Volljährige) und Ambulante Krisenintervention unterschieden.

Die Leistungen können über folgende Dienste des Jugendamtes beantragt bzw. eingeleitet werden: 

  • Allgemeiner Sozialer Dienst 
  • Jugendgerichtshilfe 
  • Erziehungsberatungsstelle 

Weiterhin nimmt die Ambulante Jugendhilfe durch ihren Drogenbeauftragten im Rahmen der Drogenhilfeplanung eine koordinierende Funktion wahr. Ein Schwerpunkt ist dabei die Kooperation, Abstimmung und Vernetzung zwischen Jugendhilfe, Sucht- und Drogenhilfe sowie weiterer beteiligter Ämter, Behörden und Fachgremien.