Eine Wohnsitzauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag geändert werden.
Beschreibung
Aufenthaltsgestattung, Duldung und aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis (§§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein, d. h. es ist festgelegt, wo eine Person wohnhaft sein muss.
Der folgende Online-Service ermöglicht die Beantragung des Änderung der Wohnsitzauflage für Antragstellende mit Aufenthaltserlaubnissen. Antragstellende mit Duldungkönnen ihre Anträge über das Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab)stellen. Antragstellende mit einer Aufenthaltsgestattung: kein Termin möglich - Zuständigkeit innerhalb und nach Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Online-Services
Details zum Online-Service
Dieser Online-Service ist nur von Inhabern eines Aufenthaltstitels nutzbar.
Halten Sie folgendes bereit:
Angaben zu Ihrer Person
Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes
Informationen zur Nebenbestimmung die geändert werden soll
Informationen zum Grund der Änderung
ggf. weitere Nachweise
Sie haben die Möglichkeit, ihre Ausweisdokumente und Nachweise mit dem Smartphone zu fotografieren und hochzuladen.
Inhaber/in einer Aufenthaltsgestattung (nur §§ 22-26 Aufenthaltsgesetz): In besonderen Fällen können Sie eine Umverteilung in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis beantragen, z.B. um familiäre Lebensgemeinschaften zwischen Ehegatten und Eltern/Kindern herzustellen. Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Stelle des aufnehmenden Bundeslandes zu stellen. In Hessen ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt. (Öffnet in einem neuen Tab)
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ((nur §§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) Manche Aufenthaltserlaubnisse können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein. Die Wohnsitzauflage wird auf Ihrem Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt Ihrer Aufenthaltserlaubnis eingetragen. Wenn Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2016 erteilt wurde, kann es sein. dass eine Wohnsitzauflage besteht, obwohl es nicht eingetragen wurde. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn Ihr Wohnsitz auf die Stadt Kassel oder den Landkreis Kassel beschränkt ist, können Sie eine Änderung der Wohnsitzauflage persönlich bei uns beantragen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Inhaber/in einer Duldung
Wenn Ihre Wohnsitzauflage auf die Stadt Kassel oder den Landkreis Kassel beschränkt ist, können Sie eine Änderung der Wohnsitzauflage persönlich bei uns beantragen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich als Duldungsinhaber/in länger als 3 Tage von Ihrem Wohnsitz/Ihrer Wohnung entfernen (auch nur zu Besuch), müssen Sie uns die Anschrift unter der Sie sich aufhalten werden vorher schriftlich mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
Begründung des Änderungswunsches ggf. mit Nachweisen
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (in gut lesbarer Kopie); der Bevollmächtigte/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem Ausweis ausweisen können.
Gebühren
50 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 12, 12a, 61 AufenthG
§ 56 AsylVerfG
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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