Änderung der Wohnsitzauflage

Eine Wohnsitzauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag geändert werden.

Beschreibung

Aufenthaltsgestattung, Duldung und aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis
(§§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein, d. h. es ist festgelegt, wo eine Person wohnhaft sein muss.

Der folgende Online-Service ermöglicht die Beantragung des Änderung der Wohnsitzauflage für Antragstellende mit Aufenthaltserlaubnissen.
Antragstellende mit Duldung können ihre Anträge über das  Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab)oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung über die Telefonnummer 115 stellen.
Antragstellende mit einer Aufenthaltsgestattung:
kein Termin möglich - Zuständigkeit innerhalb und nach Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Online-Services

Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Ähnliche Dienstleistungen