Eine Wohnsitzauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag geändert werden.
Beschreibung
Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information. Eine Übersicht mit aktuellen Hinweisen zu Ihrem aufenthaltsrechlichen Status finden Sie hier. Das Gleiche gilt für unsere Kontaktformular, dass Sie für aufenthaltsrechliche Fragen nutzen können.
Termine vereinbaren Sie bitte über die Behördennummer (0561) 115. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufenthaltsgestattung, Duldung und aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis (§§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein, d. h. es ist festgelegt, wo eine Person wohnhaft sein muss.
Details
Verfahrensablauf
Inhaber/in einer Aufenthaltsgestattung (nur §§ 22-26 Aufenthaltsgesetz):
In besonderen Fällen können Sie eine Umverteilung in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis beantragen, z.B. um familiäre Lebensgemeinschaften zwischen Ehegatten und Eltern/Kindern herzustellen.
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Stelle des aufnehmenden Bundeslandes zu stellen. In Hessen ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ((nur §§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) Manche Aufenthaltserlaubnisse können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein. Die Wohnsitzauflage wird auf Ihrem Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt Ihrer Aufenthaltserlaubnis eingetragen. Wenn Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2016 erteilt wurde, kann es sein. dass eine Wohnsitzauflage besteht, obwohl es nicht eingetragen wurde. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn Ihr Wohnsitz auf die Stadt Kassel oder den Landkreis Kassel beschränkt ist, können Sie eine Änderung der Wohnsitzauflage persönlich bei uns beantragen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Inhaber/in einer Duldung
Wenn Ihre Wohnsitzauflage auf die Stadt Kassel oder den Landkreis Kassel beschränkt ist, können Sie eine Änderung der Wohnsitzauflage persönlich bei uns beantragen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich als Duldungsinhaber/in länger als 3 Tage von Ihrem Wohnsitz/Ihrer Wohnung entfernen (auch nur zu Besuch), müssen Sie uns die Anschrift unter der Sie sich aufhalten werden vorher schriftlich mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
Begründung des Änderungswunsches ggf. mit Nachweisen
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (in gut lesbarer Kopie); der Bevollmächtigte/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem Ausweis ausweisen können.
Gebühren
50 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 12, 12a, 61 AufenthG
§ 56 AsylVerfG
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.
Vermeiden Sie Wartezeiten und nutzen Sie unsere Onlineservices. Hier können Sie vieles direkt online erledigen oder sich Ihren Wunschtermin reservieren.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.