Änderung der Wohnsitzauflage

Eine Wohnsitzauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag geändert werden.

Beschreibung

Aufenthaltsgestattung, Duldung und aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis
(§§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein, d. h. es ist festgelegt, wo eine Person wohnhaft sein muss.

Der folgende Online-Service ermöglicht die Beantragung des Änderung der Wohnsitzauflage für Antragstellende mit Aufenthaltserlaubnissen.
Antragstellende mit Duldung können ihre Anträge über das  Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab)stellen. 
Antragstellende mit einer Aufenthaltsgestattung:
kein Termin möglich - Zuständigkeit innerhalb und nach Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Online-Services

Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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