Beschreibung
Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information. Eine Übersicht mit aktuellen Hinweisen zu Ihrem aufenthaltsrechlichen Status finden Sie hier. Das Gleiche gilt für unsere Kontaktformular, dass Sie für aufenthaltsrechliche Fragen nutzen können.
Termine vereinbaren Sie bitte über die Behördennummer (0561) 115. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufenthaltsgestattung und Duldung können mit einer räumlichen Beschränkung versehen sein, d. h. es wird vorgeschrieben, wo sich Personen aufzuhalten haben.
Räumliche Beschränkungen werden auf eine Stadt oder den Landkreis (Duldung und Aufenthaltsgestattung) oder auf das Bundesland (Duldungen) des Aufenthaltsortes verfügt.
Wenn Sie den räumlich beschränkten Bereich verlassen wollen, um sich in einem anderen Bereich in Deutschland vorübergehend aufzuhalten (z.B. für einen Besuch), können Sie eine Verlassenserlaubnis beantragen. Ein Aufenthalt im Ausland ist mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Klassenfahrten innerhalb der EU).