Verlassenserlaubnis

Die Verlassenserlaubnis erlaubt das kurzfristige Verlassen des Bereichs einer räumlich beschränkten Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Beschreibung

Aufenthaltsgestattung und Duldung können mit einer räumlichen Beschränkung versehen sein, d. h. es wird vorgeschrieben, wo sich Personen aufzuhalten haben.

Räumliche Beschränkungen werden auf eine Stadt oder den Landkreis (Duldung und Aufenthaltsgestattung) oder auf das Bundesland (Duldungen) des Aufenthaltsortes verfügt.

Wenn Sie den räumlich beschränkten Bereich verlassen wollen, um sich in einem anderen Bereich in Deutschland vorübergehend aufzuhalten (z.B. für einen Besuch), können Sie eine Verlassenserlaubnis beantragen. Ein Aufenthalt im Ausland ist mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Klassenfahrten innerhalb der EU).

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Ähnliche Dienstleistungen