Etwa 3 Wochen nach der Beantragung können Sie den Aufenthaltstitel am Informationsschalter abholen.
Mitzubringen sind
- in der Regel der alte Pass (nur bei Neuausstellungen)
- der neue Pass
- ggf. eine erhaltene Fiktionsbescheinigung und der bisherige Aufenthaltstitel.
Vollmacht für die Abholung des eAT
Sofern Sie selbst an der Abholung gehindert sind, kann eine bevollmächtigte Person für Sie den Aufenthaltstitel abholen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und Ihren alten und neuen Pass mitbringen. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen auf dieser Seite unter Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.
Eltern können das Ausweisdokument für ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Vollmacht abholen.
Minderjährige Kinder dürfen ihre eigenen Dokumente abholen, wenn sie hierfür eine Vollmacht ihrer Eltern mitbringen. Dies gilt nicht für die Dokumente von anderen Familienangehörigen.
Vollmacht zum elektronischen Aufenthaltstitel
Datenschutz Infoblatt Zuwanderungsrecht
In der Regel wurde die Gebühr bereits bei der Antragstellung bezahlt.