Beschreibung
Die Fiktionsbescheinigung wird aufgrund eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ausgestellt.
In dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung der Ausländerbehörde soll der Aufenthalt grundsätzlich legalisiert werden. Damit wird erreicht, dass der Aufenthalt trotz Ablaufs seines Aufenthaltstitels, bzw. des Zeitraums während der Befreiung von der Titelpflicht, legal und damit nicht strafbar ist.
Die Fiktionsbescheinigung ermöglicht es den Status auch im Falle einer polizeilichen Kontrolle belegen zu können.
Bei (rechtzeitigem) Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gilt die Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Die Fiktionsbescheinigung ist nur in diesem Fall (§ 81 Abs. 4 AufenthG) schengenwirksam, d.h. sie berechtigt z.B. zum Touristenaufenthalt in allen Schengener Vertragsstaaten.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel