Fiktionsbescheinigung

Die Fiktionsbescheinigung wird in der Regel ausgestellt, wenn eine Entscheidung über einen Aufenthaltstitel noch nicht möglich ist.

Beschreibung

Die Fiktionsbescheinigung wird aufgrund eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ausgestellt.

In dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung der Ausländerbehörde soll der Aufenthalt grundsätzlich legalisiert werden. Damit wird erreicht, dass der Aufenthalt trotz Ablaufs seines Aufenthaltstitels, bzw. des Zeitraums während der Befreiung von der Titelpflicht, legal und damit nicht strafbar ist.

Die Fiktionsbescheinigung ermöglicht es den Status auch im Falle einer polizeilichen Kontrolle belegen zu können.

Bei (rechtzeitigem) Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gilt die Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Die Fiktionsbescheinigung ist nur in diesem Fall (§ 81 Abs. 4 AufenthG) schengenwirksam, d.h. sie berechtigt z.B. zum Touristenaufenthalt in allen Schengener Vertragsstaaten.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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