Oldtimerkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (H-Kennzeichen)

Die Zulassung für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre oder älter und in ihrer Bauart nicht verändert worden sind, kann mit Oldtimerkennzeichen erfolgen.

Beschreibung

Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung).
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen")und dürfen maximal 7 Stellen haben, zuzüglich der letzten Stelle für die Klassifizierung.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer. Eine Berechnung können Sie über den nachfolgenden Link des Bundeministeriums der Finanzen durchführen:
 KFZ-Steuerrechner (Öffnet in einem neuen Tab)

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