Oldtimerkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (H-Kennzeichen)

Die Zulassung für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre oder älter und in ihrer Bauart nicht verändert worden sind, kann mit Oldtimerkennzeichen erfolgen.

Online-Services nicht erreichbar

Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Beschreibung

Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung).
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen")und dürfen maximal 7 Stellen haben, zuzüglich der letzten Stelle für die Klassifizierung.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer. Eine Berechnung können Sie über den nachfolgenden Link des Bundeministeriums der Finanzen durchführen:
 KFZ-Steuerrechner (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen