Sie haben Ihren Firmensitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel angemeldet.
Damit ein rotes 06er‐Händlerkennzeichen ausgestellt werden kann, ist die persönliche Vorsprache des Gewerbetreibenden erforderlich.
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.
Die erstmalige Zuteilung eines roten Kennzeichens wird auf 3 Monate befristet. Das ist die so genannte "Probezuteilung". Sollten in dieser Zeit keine Auffälligkeiten (Fahrt nicht eingetragen, Fahren mit dem Kennzeichen nach Ablauf der Zuteilungsfrist, etc.) auftreten, wird das Kennzeichen für ein Jahr befristet.
Eine abweichende Befristung ist aus verschiedenen Gründen möglich.
Die Bearbeitungsdauer für die Erstzuteilung kann zwischen 3 bis 5 Wochen betragen.
Die Verlängerung, sowie die Neuausstellung des roten Fahrzeugscheinheftes, können nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtige Person persönlich vorspricht.
Erstzuteilung:
Für eine Verlängerung (vor Ablauf):
- gültiges Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- rotes Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
- formloser schriftlicher Antrag über die Nutzungszwecke
Neuausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes:
- volles rotes Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
ggf. sind zusätzlich vorzulegen (gilt nur für Verlängerung und Neuausstellung rotes Fahrzeugscheinheft) :
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehende
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich bei persönlicher Vorsprache in der Regel auf einen Betrag von
- 120,70 Euro (Erstzuteilung auf Probe)
- 75,50 Euro (Verlängerung der roten Kennzeichen vor Ablauf)
- 80,50 Euro (Neuzuteilung wg. Ablauf/Verlängerung nach Ablauf)
- 15,60 Euro (Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes)
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte und Barzahlung (Kreditkarte und Debitkarte sind nicht möglich).
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)