Beschreibung
Wenn Sie eine Probe-oder Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung. Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Anhänger und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens für mehrere Fahrzeuge ist nicht möglich.
Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:
- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; ebenso Rückfahrten.
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Möchten Sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in ein anderes Land nutzen, klären Sie bitte unmittelbar mit der zuständigen Auslandsvertretung, ob in Ihrem Zielland das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Fahrzeuge die ein Saisonkennzeichen haben, außerhalb der Saison beantragt werden.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel