Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger

Wenn ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll, wird ein Ausfuhr-/Exportkennzeichen benötigt.

Beschreibung

Wer ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung kann maximal für ein Jahr erteilt werden, dies hängt jedoch von der von ihnen gewählten Versicherungsbestätigung ab.

Wichtig: Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Versicherungsbestätigung noch eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Für ein abgemeldetes Fahrzeug, das z.B. auf einem Anhänger ins Ausland gebracht wird, ist kein Ausfuhrkennzeichen nötig. 

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