Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Polizei und deren Negativbescheinigung kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, mit der beim Hersteller oder einer technischen Prüfstelle eine Zweitschrift des Betriebserlaubnis beantragt werden kann.
Die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge kann an dem Tag ausgestellt werden, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Sollte es sich nur um ein zulassungsfreies Fahrzeug (Versicherungskennzeichen) handeln, so wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung an dem Tag ausgestellt, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht. Die Betriebserlaubnis für solche Fahrzeuge erhalten Sie dann beim Hersteller oder einer technischen Prüfstelle.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
zusätzlich bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Bestätigung der Polizei über eine eventuelle Diebstahlsanzeige oder Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt.
Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat.
zusätzlich bei zulassungsfreien Kennzeichen:
- Eigentumsnachweis woraus mindestens Baujahr, Typ-Bezeichnung sowie die Fahrzeugidentifizierungsnummer hervorgeht
- ggf. Versicherungsvertrag
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch einen Dritten
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren, kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)
Mofas und Motorroller bis 50 Kubikzentimeter Hubraum (ccm oder cm³) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h brauchen nicht zugelassen werden. Hier reicht ein Versicherungskennzeichen der Versicherung, welches jedes Jahr erneuert werden muss.