Beschreibung
Die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) wurden durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ersetzt.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Eine generelle Umtauschpflicht der alten Fahrzeugpapiere in die neuen Zulassungsbescheinigungen besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird,
- wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein auszustellen ist (z. B. weil dieser verloren gegangen ist, und zwar unabhängig davon, ob die alten Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind).
Grundsätzlich müssen die Fahrzeugpapiere immer im Gesamten ausgetauscht werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel