Halteranfrage

Wenn Sie für eine Schadensregulierung nach einem Unfall die Halter-und/oder Versicherungsdaten benötigen, können Sie diese mit einer Halteranfrage bekommen.

Beschreibung

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz‐Versicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des Unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

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