Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet bzw. die zuletzt ausgestellten Fahrzeugpapiere sind in unseren Zulassungsstellen ausgestellt bzw. abgestempelt worden.
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin erforderlich, da eine Eidesstaatliche Versicherung abgenommen werden muss. Die Eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle abgegeben werden.
Die Beantragung von Ersatzpapieren muss umgehend erfolgen. Bei fahren ohne Fahrzeugschein liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Falls Sie die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein nach Ausstellung des Ersatzdokuments wiederfinden, müssen Sie das wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
- gültiges Ausweisdokument
- Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
oder
- Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
Hinweis: Sofern bereits eine Eidesstattliche Versicherung vom Halter/von der Halterin vor einem Notar abgegeben wurde (Nachweis erforderlich!), Fahrzeugpapiere unbrauchbar (z.B. zerrissen, mitgewaschen etc.) sind oder der Nachweis einer Anzeige wegen Diebstahl vorgelegt wird, kann eine Vollmacht ausgestellt werden.
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original).
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
- 42,70 Euro mit Eidesstattlicher Versicherung
- 24,80 Euro ohne Eidesstattliche Versicherung (sofern bereits bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle diese abgegeben wurde, Nachweis erforderlich)
- 12,00 Euro bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige der Polizei
Kosten für Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sind hier bereits mit enthalten.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)