Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ihres alten Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür Ersatz in Form einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhänger und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet bzw. die zuletzt ausgestellten Fahrzeugpapiere sind in unseren Zulassungsstellen ausgestellt bzw. abgestempelt worden.
Verfahrensablauf
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin erforderlich, da eine Eidesstaatliche Versicherung abgenommen werden muss. Die Eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle abgegeben werden.
In Ausnahmefällen, kann auch eine dritte Person von Ihnen bevollmächtigt werden.
Fristen
Die Beantragung von Ersatzpapieren muss umgehend erfolgen. Bei fahren ohne Fahrzeugschein liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Falls Sie die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein nach Ausstellung des Ersatzdokuments wieder finden, müssen Sie das wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
oder
Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat. - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder alter Fahrzeugbrief
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente (gut lesbare Kopie ausreichend) der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
Sofern bereits eine Eidesstattliche Versicherung vom Halter/von der Halterin abgegeben wurde (Nachweis erforderlich!), Fahrzeugpapiere unbrauchbar (z.B. zerrissen, mitgewaschen etc.) sind oder der Nachweis einer Anzeige wegen Diebstahl vorgelegt wird, kann eine Vollmacht ausgestellt werden.
Zusätzlich zu den oben angegeben Unterlagen sind dann vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können. - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin.
Gebühren
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
- 42,50 Euro mit Eidesstattlicher Versicherung
- 11,80 Euro ohne Eidesstattliche Versicherung ( sofern bereits bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle diese abgegeben wurde, Nachweis erforderlich)
Verlust Fahrzeugschein
- 51,50 Euro mit Eidesstattlicher Versicherung
- 20,80 Euro ohne Eidesstattliche Versicherung ( sofern bereits bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle diese abgegeben wurde, Nachweis erforderlich)
Kosten für den Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sind bereits mit enthalten.
Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (nur in Verbindung mit einer polizeilichen Anzeige)
- 11,80 Euro
Diebstahl Fahrzeugschein (nur in Verbindung mit einer polizeilichen Anzeige)
- 20,80 Euro
Kosten für Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sind hier bereits mit enthalten.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
---|---|
Dienstag | 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Adresse
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
---|---|
Dienstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag | 9 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung (KEINE Importzulassungen, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und dauerroten Kennzeichen möglich) |
Hinweis
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
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