Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet bzw. die zuletzt ausgestellten Fahrzeugpapiere sind in unseren Zulassungsstellen ausgestellt bzw. abgestempelt worden.
Verfahrensablauf
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin erforderlich, da eine Eidesstaatliche Versicherung abgenommen werden muss. Die Eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle abgegeben werden.
In Ausnahmefällen, kann auch eine dritte Person von Ihnen bevollmächtigt werden.
Fristen
Die Beantragung von Ersatzpapieren muss umgehend erfolgen. Bei fahren ohne Fahrzeugschein liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Falls Sie die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein nach Ausstellung des Ersatzdokuments wieder finden, müssen Sie das wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Sofern bereits eine Eidesstattliche Versicherung vom Halter/von der Halterin abgegeben wurde (Nachweis erforderlich!), Fahrzeugpapiere unbrauchbar (z.B. zerrissen, mitgewaschen etc.) sind oder der Nachweis einer Anzeige wegen Diebstahl vorgelegt wird, kann eine Vollmacht ausgestellt werden.
Zusätzlich zu den oben angegeben Unterlagen sind dann vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin.
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original).
Gebühren
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
- 42,50 Euro mit Eidesstattlicher Versicherung
- 11,80 Euro ohne Eidesstattliche Versicherung ( sofern bereits bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle diese abgegeben wurde, Nachweis erforderlich)
Verlust Fahrzeugschein
- 51,50 Euro mit Eidesstattlicher Versicherung
- 20,80 Euro ohne Eidesstattliche Versicherung ( sofern bereits bei einem Notar oder in Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle diese abgegeben wurde, Nachweis erforderlich)
Kosten für den Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sind bereits mit enthalten.
Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (nur in Verbindung mit einer polizeilichen Anzeige)
Diebstahl Fahrzeugschein (nur in Verbindung mit einer polizeilichen Anzeige)
Kosten für Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sind hier bereits mit enthalten.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.