Zulassungsbescheinigung Teil II - Freigabe vom Aufbietungsverfahren / Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (finanzierte Fahrzeuge)

Sofern die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung II (ZB II) neu ausgestellt werden muss, ist die Freigabe vom Aufbietungsverfahren erforderlich, um Ersatzpapiere beantragen zu können.

Wichtige aktuelle Meldungen

Die Zulassungsstelle Kassel bleibt an den Samstagen 23. und 30. Dezember 2023 für die Öffentlichkeit geschlossen.

Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Beschreibung

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

Ebenfalls können Sie telefonisch erfragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief bereits an die Zulassungsbehörde gesandt wurde (z. B. durch Banken, Autohäuser etc.), sofern es sich um ein finanziertes Fahrzeug handelt.

Anschrift und Öffnungszeiten

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