Grundsätzlich gilt, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet sind und es sich um ein Fahrzeug handelt, welches bereits in diesen Zulassungsbezirken zugelassen sind bzw. waren.
Sollte es sich um eine auswärtige Fahrzeugakte handeln, wobei keine technischen Daten hinterlegt sind, so kann eine Ersatzausstellung der Zulassungsdokumente nur im Rahmen einer Umschreibung in den entsprechenden Zulassungsbezirk erfolgen.
Wenn Sie nicht persönlich vor Ort vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.
Das vorangestellte Aufbietungsverfahren dauert ca. 14 - 18 Tage. Erst dann kann eine Ersatzausstellung der Fahrzeugpapiere erfolgen.
Sofern Sie nur eine Zulassungsbescheinigung Teil II von der Bank oder von einem Autohaus angefordert haben, ist es immer unterschiedlich wie lang diese bei der Zulassungsbehörde aufbewahrt wird. In der Regel liegt eine solche Frist bei ca. 10 - 21 Tagen (die Vorgabe erteilen Banken oder Autohäuser). Sollte keine Bearbeitung stattgefunden haben, wird nach der angegebenen Frist die Zulassungsbescheinigung an die Bank bzw. das Autohaus zurückgesandt.
Nach Ablauf des Aufbietungsverfahrens können die neuen Zulassungsdokumente an dem Tag ausgestellt werden, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Sollte es sich bei dem Antragsteller um eine Bank handeln, so werden die Zulassungsdokumente nach Ablauf des Verfahrens postalisch an die jeweilige Institution versendet.
Zur Abholung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist vorzulegen:
- gültiges Ausweisdokument
- der ggf. noch vorhandene Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- der Bericht der aktuellen Hauptuntersuchung
- ggf. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)