Beschreibung
Wohnmobile dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Besonderheiten zur Vorführung eines Fahrzeuges:
Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig, ist nur dann eine Vorführung des Wohnmobils erforderlich.
Bei erstmaliger Zulassung von Wohnmobilen aus Deutschland oder dem Ausland, spricht man von einer Neuzulassung.
Bitte beachten Sie:
Sollten Ihnen bereits ausländische Fahrzeugpapiere vorliegen, informieren Sie sich bitte über die Zulassung von Kraftfahrzeugen/Anhängern aus dem Ausland (Importzulassung).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel