Zusatzkennzeichen für Fahrradträger oder Ladung

Sie benötigen ein „drittes“, sogenanntes Nachfolgekennzeichen für einen Fahrradträger oder bei Sichtbehinderung auf das Kennzeichen bei Beladung.

Beschreibung

Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

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