Ausübung Heilkunde, Erlaubnis

Beschreibung

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


 

Die Erlaubniserteilung setzt einen Antrag und eine erfolgreich abgelegte Kenntnisüberprüfung voraus.

Anschrift und Öffnungszeiten

Kommunalaufsicht und Recht

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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