Familienrat

Beschreibung

Der Beginn des Familienrates im Landkreis Kassel beruht auf der Teilnahme des Kreisjugendamtes am Modellprojekt (Implementation und Evaluation von Familienkonferenzen in Deutschland - 1.5.2006 – 30.9.2008) der IGFH, FH Münster und Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.

Das Konzept bietet Möglichkeiten zur Stärkung der Betroffenen in Planungs-, Reflexions- und Selbstbestimmungsprozessen bezüglich geeigneter Hilfeformen. Es steht in der Tradition des Engagements für die Rechte und Interessen von Kindern und ihren Familien in den erzieherischen Hilfen.

Im Vordergrund steht die Aktivierung von Ressourcen des sozialen Netzwerkes in der Planungs- und Entscheidungsphase von Hilfen, die Stärkung von Betroffenen bei ihren Entscheidungsmöglichkeiten und Rechten, sowie die Weiterentwicklung der Basiskompetenzen von Familien und ihre methodische Umsetzung.

Grundsätze

  • Die Problemlösungen gehen von der Familie aus. Dazu sieht das Verfahren einen ‚profifreien’ Raum vor, in dem mögliche Lösungen erst einmal von der Familie und Menschen aus ihrer Lebenswelt überlegt und beraten werden.
  • Die Teilnahme von Menschen aus der Lebenswelt erhöht die Chancen, Ressourcen zu mobilisieren. In Absprache mit der Familie werden verwandte und andere bedeutsame Menschen aus ihrer Lebenswelt beteiligt.
  • Professionelle Fachkräfte übernehmen Verantwortung für das Verfahren, nicht für die Lösungen. Die professionellen Fachkräfte haben zum einen die Aufgabe, der Familie bzw. Familiengruppe notwendiges Fachwissen (z.B. rechtliche Rahmenbedingungen, fachliche Einschätzungen, professionelle Hilfsmöglichkeiten usw.) zur Verfügung zu stellen, das Verfahren zu verdeutlichen und den Ablauf zu regeln. Zum anderen müssen sie das Kindeswohl sichern, indem sie ‚NEIN’ zu den vorgeschlagenen Lösungen sagen können, wenn Gründe dafür bestehen, dass ein junger Mensch einem unverantwortlichen Risiko ausgesetzt wird.

Vorbereitungsphase
Zunächst wird durch die fallverantwortliche Fachkraft des Jugendamtes und die Adressaten geprüft ob und in welchem Umfang (noch) soziale Netzwerke bestehen, die zur Lösungs- und Entscheidungsfindung herangezogen und – mit Zustimmung der potentiellen Adressaten – in das Verfahren eingebunden werden können.

Informationsphase
In der Informationsphase wird das eingeladene und zusammenkommende soziale Netzwerk von dem Koordinator über das Problem, die rechtliche Situation und die Angebotsstruktur informiert. Zugleich werden in dieser Phase die Diskussionsregeln (jeder hat ein Rederecht, keine persönlichen Beleidigungen usw.) für die nächste, unmittelbare daran anschließende Phase festgelegt. Dieser Schritt wird von einem dafür ausgebildeten Koordinator angeleitet und durchgeführt.

Familienphase
Während der Familienphase verständigt sich das soziale Netzwerk über denkbare ‚Entscheidungsausgänge’ und prüft, ob eigene Anteile an der Lösung sinnvoll und möglich sind. Eine Beteiligung des Koordinators ist in dieser Phase nicht vorgesehen, kann aber auf Wunsch der Beteiligten als neutrale Person hinzugezogen werden, um den Ablauf der Familienphase zu strukturieren. Ein schriftlicher Plan wird mit allen Beteiligten erstellt und folgt der Fragegestellung: Wer, macht was, mit wem , wann?

Entscheidungsphase
In der Entscheidungsphase macht das soziale Netzwerk der fallverantwortlichen Fachkraft unter Beteiligung des Koordinators, einen Vorschlag über angemessene Hilfen und deren Umsetzung. Die Fachkraft wird nach ihrer Zustimmung gefragt. Gegebenenfalls findet ein erneuter Aushandlungsprozess statt, in dem die Fachkraft Lösungsmöglichkeiten verneinen kann, wenn sie das Kindeswohl nicht gesichert sieht, nicht aber wenn Lösungen unkonventionell oder unrealistisch erscheinen. Die Entscheidung wird schriftlich dokumentiert.

Überprüfungsphase
In der Überprüfungsphase, die ungefähr drei Monate nach der eigentlichen Konferenz stattfindet, erfolgt unter Beteiligung der Familie bzw. des Netzwerkes, des Koordinators und der fallführenden Fachkraft eine Überprüfung der getroffenen Entscheidung und ihrer Realisierung. Bei Bedarf können ggf. Veränderungen der Vereinbarung vorgenommen werden, auch eine ‚Überführung’ des Verfahrens in das übliche Hilfeplanverfahren ist möglich.

Anschrift und Öffnungszeiten

Familienrat

Montag8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr

Ambulante Jugendhilfe Kassel

Anschrift

Wilhelmshöher Allee 23
34117 Kassel

Kontakt