Beschreibung
Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist oder wenn Sie im Arbeitslosengeld II Bezug ein Brutto Monatseinkommen von mindestens EUR 600 verdienen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2022 gelten folgende Beträge:
- für Kinder von bis zu 5 Jahren EUR 177 pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 236 pro Monat
- für Kinder von 12 bis 18 Jahren EUR 314 pro Monat
Online-Services
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss online beantragen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Unterhaltsvorschuss
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
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