Zwischenbericht zur Sicherung Klinik Wolfhagen

In der Sitzung am 19.09.2019 hat der Kreistag des Landkreises Kassel eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gesundheitliche Versorgung am Klinikstandort Wolfhagen sicherzustellen.

In Abarbeitung der aufgelisteten Maßnahmen hatte der Kreisausschuss eine auf Medizin- und Krankenhausrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Anhörung ergänzend zu der angekündigten Versagung eines Sicherstellungszuschlags vorzutragen. Im Dezember lag die an die Gesundheit Nordhessen AG gerichtete Versagung des Sicherstellungszuschlags des HMSI für die Klinik Wolfhagen vor. Der ablehnende Bescheid lag zum letzten Bericht bei. Der Kreisausschuss hat mittlerweile entschieden, kein weiteren juristischen Schritte gegen die Entscheidung des Landes vorzunehmen, da die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Erfolgschancen für eine Klage beim Verwaltungsgericht sowohl aus formalen wie auch aus inhaltlichen Gründen für gering eingeschätzt hat.

Landrat Uwe Schmidt und die mit der Thematik befassten Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind weiter in Gesprächen mit möglichen Klinikbetreibern sowie mit Anbietern von medizinischen Leistungen, die zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Wolfhagen beitragen können. Außerdem findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Kassel sowie mit dem Vorstand der GNH AG statt. Es haben darüber hinaus weitere Gespräche mit dem Förderverein für die Klinik Wolfhagen, Bürgermeister Reinhard Schaake und dem Ärztenetz Wolfhager Land stattgefunden.

Mit Schreiben vom 20. Dezember hat das Landgericht Kassel der von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei im Verfahren gegen die GNH AG zur Zulässigkeit eines Beschlusses des Aufsichtsrates ohne vorherige Zustimmung des Landkreises in der Hauptversammlung mitgeteilt, dass die beantragte Zwangsgeldfestsetzung durch Beweise erhärtet werden muss, die nachweisen, dass die GNH AG Weisungen an die Kreiskliniken Kassel GmbH oder Gesellschafterbeschlüsse in der KKK GmbH erfolgt sind, die eine Schließung der Klinik Wolfhagen vorantreiben. Als Zeichen des guten Willens wurde die Zwangsgeldandrohung von unseren Rechtsanwälten Mitte Januar zurückgenommen. Die vom Landgericht Kassel in seinem Urteil vom 10. Oktober ausgesprochene einstweilige Verfügung hat für die GNH die Konsequenz, dass sie die vom Aufsichtsrat beschlossene Schließung des Standortes Wolfhagen durch entsprechende Anweisungen an die KKK oder gegenüber Dritten nicht umsetzen darf. Dies gilt auch für die Kündigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Diese Vorgabe des Urteils bezieht sich auch auf das Stimmverhalten der GNH in den Gremien der KKK und nur dieser zweite Teil war von der Zwangsgeldfestsetzung betroffen. Vor diesem Hintergrund war die Haltung des Vorsitzenden der GNH AG, dass er die Pläne der GNH AG für den Standort Wolfhagen nicht präsentieren dürfe, nicht nachvollziehbar. Die Rücknahme der Zwangsgeldandrohung hat daher auch keinerlei Auswirkungen auf Präsentation der Pläne der GNH für den Standort Wolfhagen.

Mit Schreiben vom 23. Dezember 2019 hat die Stadt Kassel den Konsortialvertrag zwischen Stadt und Landkreis Kassel zur Sicherung der Standorte der GNH-Kliniken im Landkreis Kassel fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt.

Mit Schreiben vom 17. Januar 2020 hat die GNH mitgeteilt, dass sie mittlerweile bereit ist, den Mitgliedern des Kreistages und Kreisausschusses die Überlegungen für den Standort Wolfhagen in einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung zu erläutern. Mit Schreiben vom 6. Februar 2020 wurden dem Landkreis Kassel durch die GNH fünf Power-Point-Folien übersandt, aus denen die Überlegungen für den Standort Wolfhagen hervorgehen. Diese werden den Kreistagsmitgliedern in der beabsichtigten nicht öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. März vorgestellt.

Oberbürgermeister Christian Geselle hat Landrat Uwe Schmidt am 30. Januar 2020 schriftlich mitgeteilt, dass die GNH nicht beabsichtigt von der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 17. September 2019 und damit von der Schließung des Standorts Wolfhagen abzuweichen.