GNH-Beschluss zur Schließung nicht rechtmäßig

Landrat Schmidt: „GNH-Beschluss zur Schließung des stationären Angebots in Wolfhagen ist nicht rechtmäßig – Brandschutzverantwortung von der GNH nicht wahrgenommen“

Landkreis Kassel. „Der Beschluss des Aufsichtsrats der GNH zur Schließung des stationären Angebots der Klinik Wolfhagen ist nicht rechtmäßig zustande gekommen“, reagiert Landrat Uwe Schmidt auf eine Beschlussfassung des GNH-Gremiums. Eine kurzfristige Einladung zur Aufsichtsratssitzung einen Tag vor dem Sitzungstermin könne nur dann erfolgen, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder diesem Verfahren zustimmen. Dieses Verfahren sei für die außerordentliche Aufsichtsratssitzung am 20. Februar nicht eingehalten worden.  Der Landkreis werde auf jeden Fall gegen die Beschlussfassung rechtlich vorgehen.

„Ich habe den Eindruck, dass der Vorstand der GNH die notwendigen Brandschutzmaßnahmen am Ofenberg nutzt, um seine Schließungsabsicht ohne Rücksicht auf die Menschen im Wolfhager Land, die Beschäftigten der Kreisklinik und die Belegärzte vor Ort durchzusetzen“, so Schmidt weiter.

Grundlage für die Beschlussfassung des GNH-Aufsichtsrats ist ein Gutachten einer von der GNH beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft, aus dem sich haftungsrechtliche Konsequenzen für Vorstand und Aufsichtsrat im Falle eines Brandes in der Klinik ergeben sollen.

Die Kreisverwaltung hatte nur kurz die Möglichkeit, das Gutachten zu lesen, aber aus Sicht des Kreises stimmt das Gutachten nicht mit den eigenen Einschätzungen der Fachbehörden des Landkreises und einem für einen Bauantrag für Brandschutzmaßnahmen am Standort Wolfhagen von der GNH übersandten Gutachten überein. Deshalb habe man auch den Aufsichtsrat aufgefordert, die Thematik durch ein weiteres unabhängiges Gutachten zu klären.

Schmidt: „Auch für uns hat die Sicherheit der Patienten und der Beschäftigten der Klinik Wolfhagen oberste Priorität“.

Das von der GNH selbst in Auftrag gegebene Brandschutzgutachten zeige zwar eine Reihe von abzustellenden Mängeln auf, „nirgendwo stehe allerdings, dass eine akute Gefährdung für Patienten und Beschäftigte besteht“, betont Schmidt. Deshalb sei der Beschluss des GNH-Aufsichtsrats mit Blick auf die tatsächliche Situation „nicht nachvollziehbar“. Dies gelte umso mehr, als die GNH im September 2017 dem  Landkreis als Besitzer der Krankenhausimmobilie mitgeteilt hatte, welche Maßnahmen zur Bau- und Instandhaltung für die Klinik Wolfhagen erforderlich sind. „Da wurde der Einbau einer Brandmeldeanlage, der Austausch der Heizungsanlage und der Einbau eines Notstromaggregats genannt – alle drei Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt“, informiert der Landrat. Außerdem finden regelmäßige Besprechungen der Bauabteilung der GNH und der Geschäftsführung des Eigenbetriebs Kliniken des Landkreises Kassel über erforderliche Baumaßnahmen statt. Erst im Juni 2019 hatte die GNH hier erstmals Unterlagen für weitere Brandschutzmaßnahmen vorgelegt und am 4. Dezember dann einen Bauantrag beim Landkreis für eine „Brandschutztechnische Ertüchtigung“ der Klinik Wolfhagen eingereicht. „Wenn einem jetzt erst auffällt, dass die Probleme so groß sind, dann wundere ich mich, warum man nicht schon früher gehandelt hat“, so Schmidt weiter. Zumal der Landkreis keiner Baumaßnahme im Wege gestanden hätte. Schmidt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich Landkreis und GNH 2018 darauf geeinigt hatten, dass alle Investitionen über 25.000 Euro jeweils hälftig getragen werden. „Wir sind also bei jeder Brandschutzmaßnahme finanziell beteiligt und werden das auch in Zukunft so halten“, betont Schmidt. Warum die GNH trotz des eingereichten Bauantrags kein Interesse mehr an einer „Brandschutztechnischen Ertüchtigung“ hat, könne nur damit zusammenhängen, dass man das Krankenhaus auf jeden Fall schließen und nicht mehr dort investieren wolle.

Der Landkreis werde weiter für den Erhalt der Klinik in Wolfhagen kämpfen und „ich werde dem Kreistag am 1. April ein Konzept vorlegen, wie dies trotz dieses Vorgehens der GNH gelingen kann“, so der Landrat weiter.