Ausländer­beiratswahl

Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind. Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene.

Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen drei und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.