Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten

Landkreis Kassel. Ab dem 6. Juli können die Kindertagesstätten im Landkreis Kassel wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Im Zuge dessen wird auch das bisher geltende generelle Betretungsverbot aufgehoben. Die Angebote zur Notbetreuung enden. 

Im täglichen Betrieb müssen jedoch weiterhin die Hygieneempfehlungen des Landes Hessen und der vom Landkreises Kassel festgelegte Handlungsrahmen eingehalten werden. Dies kann zu Einschränkungen in der Betreuung und des täglichen Ablaufes in der Einrichtung führen. Der Landkreis empfiehlt daher, diesbezüglich Kontakt mit zuständigen Kitaleitung aufzunehmen.

„Wir sind bemüht, den bestmöglichen Rahmen zur Gewährleistung der Gesundheit aller, bei gleichzeitiger Entlastung der Eltern und bestmöglicher Förderung der Kinder zu gewährleisten“, betont Vizelandrat Andreas Siebert. So soll die Betreuung in festgelegten Gruppen mit immer dem gleichen Personal stattfinden. Gemeinschaftsräume sowie Frei- und Gemeinschaftsflächen dürfen immer nur von einzelnen Gruppen genutzt werden. Auch sind die Eltern verpflichtet, täglich eine Erklärung abzugeben, dass weder ihr Kind noch Mitglieder des Haushaltes die bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen.

„Die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten bedeutet nicht, dass die Gefahr durch das Coronavirus gebannt ist“, erklärt Siebert. Wir müssen weiterhin wachsam sein. In diesem Zusammenhang gehe sein Dank an die Erzieherinnen und Erzieher, für die gute Zusammenarbeit sowie die Kreativität beim Umsetzen jeder neuen Regelung in den vergangenen Wochen und Monaten. Auch den Eltern dankt der Vizelandrat für die gute Zusammenarbeit in diesen letzten Wochen, „die für alle eine nicht einfache Zeit dargestellt haben“. 

Abschließend betont Siebert: „Gemeinsam haben wir die bisherigen Herausforderungen gut gemeistert, nun gilt es, weiter die Regelungen einzuhalten und eine erneute Infektionsgefahr möglichst gering zu halten.“