Ein Betretungsverbot für Kinder und tätige Personen besteht weiterhin,
- wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
- solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der - nicht vorhersagbaren - Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens haben beide Erziehungsberechtigten eine Selbsterklärung abzugeben, mit der die aktive Kenntnis der o.a. Regelungen bestätigt wird. Diese Selbsterklärung beider Erziehungsberechtigter soll wöchentlich wiederkehrend, als Erinnerungsposten, eingeholt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist die Selbsterklärung durch den Elternteil abzugeben, der die elterliche Verantwortung für den Besuch der Kinderbetreuung trägt.
Weitere Informationen und Download der Selbsterklärung:
- Selbsterklärung - Kindertagespflege ab 19.09.2020PDF-Datei431 kB
- Selbsterklärung - Kindertagesstätte / Hort ab 19.09.2020PDF-Datei432 kB
- Handlungsrahmen für den Regelbetrieb der Kindertagesstätten / Horte im Landkreis Kassel ab 02.11.2020PDF-Datei1,8 MB
- Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen (Stand: 19. November 2020)PDF-Datei653 kB
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen (Öffnet in einem neuen Tab)
Alle Handlungsrahmen und Empfehlungen für die Kinderbetreuung
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 16.12.2020
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 02.11.2020
- Anpassung der Regelungen für KITAs ab dem 17.08.2020
- Neue Regelungen für Kindertagesstätten ab dem 13.07.2020
- Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ab dem 06.07.2020
- Betreuung in den Kindertagesstätten nach dem 02.06.2020