Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel plant trotz einer Steigerung der Corona-Inzidenz von 36,8 auf 61,3 (Zahl der Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) vorerst keine weitere Verschärfung der ab dem 23. Oktober für zwei Wochen geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. "Wir können das Infektionsgeschehen und die aktuelle Entwicklung der Inzidenz in großem Umfang auf eine Senioreneinrichtung in Naumburg-Elbenberg zurückführen – ohne die dort erkrankten Menschen wären wir weiter in der 3. Eskalationsstufe und damit bei den bereits angeordneten Regelungen", erklärt Vizelandrat Andreas Siebert die Entscheidung des Landkreises. Die Entscheidung sei in einer Sitzung des internen Krisenstabes der Kreisverwaltung unter Beteiligung des Gesundheitsamts Region Kassel getroffen worden.
Die Zahl der Neuinfektionen mit COVID-19 ist im Landkreis vom 21. auf den 22. Oktober um 61 Fälle gestiegen. "Allein 33 neue Fälle sind Bewohner und Beschäftigte der Senioreneinrichtung in Naumburg-Elbenberg", informiert Siebert.
Ab dem 23. Oktober bis 5. November hat der Landkreis per Allgemeinverfügung die Teilnehmer für öffentliche Veranstaltungen auf 150 begrenzt. Bereits genehmigte Veranstaltungen mit höherer Teilnehmerzahl werden vor dem Hintergrund der neuen Regeln überprüft und eventuell widerrufen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde auf Vergnügungsstätten, überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen ausgeweitet. Patientinnen und Patienten müssen ab dem 23. Oktober bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für private Feiern gelten ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Einschränkungen.
Bei Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen dürfen nicht mehr als 25 Personen oder zwei Haushalte teilnehmen. Bei Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen oder zwei Haushalte dringend empfohlen.
Um weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verhindern, weißt Siebert mit Nachdruck auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hin: "Es gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen als zu wenig", betont der Vizelandrat.
Im Gegensatz zur Situation im Frühjahr zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, wisse man heute, dass die Einhaltung bestimmter Regeln ausreicht, um eine Verbreitung des Virus zu verringern. Außerdem hätten Einzelhandel, Gastronomie, Gesundheitseinrichtungen und auch Veranstaltungsorte durch bauliche Maßnahmen wie den Einbau von Spuckschutzvorrichtungen und durch auf die jeweiligen Räumlichkeiten abgestimmte Hygienekonzepte reagiert. Siebert: "Wir wissen mehr und sind besser vorbereitet". Entscheidend sei, dass sich alle an die einfach einzuhaltenden Regeln halten. "Wenn wir weitere Einschränkungen verhindern wollen, ist das der beste Weg", macht Siebert klar.
Die AHA-L-Formel – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen sowie beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen auch das regelmäßige Lüften, "die Einhaltung dieser Regeln ist einfach und keine Einschränkung der Lebensqualität", betont der Vizelandrat. Auch die Nutzung der Corona-Warn-App könne dabei helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
In den Fällen, wo der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen im öffentlichen Raum – beispielsweise an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs nicht einhaltbar ist, "ist es besser die Mund-Nasen-Bedeckung auch außerhalb geschlossener Räume oder von Straßenbahn und Bus zu nutzen", rät der Vizelandrat. Weitere Information zu den Hygiene- und Abstandsregeln bietet die Internetseite www.infektionsschutz.de. (Öffnet in einem neuen Tab)
Jeder, der unsicher ist, ob er oder sie sich eventuell mit dem Corona-Virus angesteckt haben könnte, sollte Kontakt mit seinem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 aufnehmen.
"Hier erhält man kompetente Antworten und hier gibt es auch Informationen, ob und wo eine Corona-Testung erforderlich und möglich ist", so Siebert abschließend.