Landkreis Kassel. "Die Corona-Inzidenz im Landkreis Kassel ist auf 36,8 gestiegen und damit greifen auch bei uns erweiterte Vorsorgemaßnahmen", informiert Vizelandrat Andreas Siebert. Ab mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen dürfen nach dem hessischen Corona-Eskalationskonzept öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmende nicht mehr stattfinden. "Wir werden das in einer Allgemeinverfügung so regeln und alle Einschränkungen werden ab dem 23.Oktober bis zum 5. November gelten", berichtet Siebert.
Bereits genehmigte Veranstaltungen mit höherer Teilnehmerzahl werden vor dem Hintergrund der neuen Regeln überprüft und eventuell widerrufen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird auf Vergnügungsstätten, überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen ausgeweitet. Siebert: "Für den Tierpark Sababurg bleibt es bei den bisherigen Regelungen der Maskenpflicht im Eingangsbereich und der Sperrung der Kontaktzonen und des Pinguingeheges".
Patientinnen und Patienten müssen ab dem 23. Oktober bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für private Feiern gelten ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Einschränkungen. "Bei Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen dürfen nicht mehr als 25 Personen oder zwei Haushalte teilnehmen", erläutert der Vizelandrat. Bei Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen oder zwei Haushalte dringend empfohlen.
"Wir werden landkreisweit jedoch keine Sperrstunde für die Gastronomie empfehlen", betont Siebert. Die gastronomischen Einrichtungen im Landkreis hätten sich vorbildlich an die Einhaltung der Hygienevorschriften gehalten und "deshalb sehen wir hier keine Notwendigkeit, eine zusätzliche Vorgabe zu machen". Der Landkreis weicht hier daher auch von den Empfehlungen des Landes Hessen ab.
Für die Kontrollen der Einhaltung der Corona-Maßnahmen sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Kommunen zuständig. Siebert: "Wir wissen, dass das eine zusätzliche Belastung für die sowieso schon stark in Anspruch genommenen Ordnungsämter ist und deshalb ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen so wichtig, da sie die Arbeit der Kommunen unterstützt".
Für Schulen und Kindertagesstätten sieht Siebert aktuell keine Notwendigkeit zusätzliche Maßnahmen anzuordnen. "Die Hygienekonzepte in den Schulen und den Kindertagesstätten haben sich bewährt und beide Gemeinschaftseinrichtungen sind keine Bereiche mit erhöhtem Erkrankungsrisiko", so Siebert weiter.
Der aktuelle Anstieg der an COVID-19 infizierten Menschen im Landkreis Kassel hängt insbesondere mit zwei Senioreneinrichtungen in Naumburg-Elbenberg und Hofgeismar-Beberbeck zusammen. Für beide Senioreneinrichtungen gilt ein Betretungsverbot. Siebert: "Die anderen neuen Erkrankungen sind Einzelfälle, die nicht auf einen Infektionsherd zurückzuführen sind". Hier liege die Entwicklung im Landkreis im Bundestrend.
Siebert informiert auch darüber, dass aus der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Kassel-Niederzwehren 69 nicht an Corona erkrankte Asylbewerber auf Grund einer dringenden Bitte um Amtshilfe des zuständigen Regierungspräsidiums Gießen in das vom Landkreis Kassel im Zuge der Pandemie vorsorglich eingerichtete Gebäude in der Pommernanlage in Wolfhagen-Gasterfeld verlegt wurden. "Diese Asylbewerber werden dort nochmals getestet - leider sind bei den heutigen Tests 15 positiv ausgefallen", berichtet der Vizelandrat. Diese Infizierten-Zahlen werden zu den Erkrankungen aus der Stadt Kassel hinzugerechnet. "Wir stehen in Verhandlungen mit dem RP Gießen, um die infizierten Geflüchteten wieder von den nichtinfizierten zu trennen".
Aufgrund des dynamischen Verlaufs der Erkrankungszahlen geht Siebert davon aus, dass es auch im Landkreis Kassel zu einer weiteren Steigerung der Infizierten-Zahlen und damit auch des Corona-Inzidenz-Wertes kommen wird. "Wir werden schnell und angemessen auf die weitere Entwicklung reagieren", kündigt der Vizelandrat abschließend an.