Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Hessen am 4. Mai.
Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.
Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist - so kann ein störungsfreien Betrieb des Portals gewährleistet werden.
Die Freischaltung des Online-Portals für die beteiligten Bundesländer:
- Bremen und Hamburg am 02.05.2023
- Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 04.05.2023
- Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen am 08.05.2023
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt (Öffnet in einem neuen Tab)
Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Hintergrund
Weitere Informationen und Antragsstellung
- Weitere Informationen, Beispiele sowie Fragen & Antworten finden Sie auf der Seite
https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet (Öffnet in einem neuen Tab) - zum Antragsformular für Privathaushalte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zentrales Antragsportal der Kasse Hamburg für Unternehmen (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Bei Fragen zur Heizkostenhilfe wenden Sie sich gerne an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Telefon: 06151 12 6000
E-Mail: heizkostenhilferpda.hessende