Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe nimmt als spezialisierter Fachdienst die Aufgaben der Jugendhilfe in Strafverfahren gegen junge Menschen wahr, die im Alter von 14 bis 20 Jahren mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Dazu gehören Informationsvermittlung sowie die Beratung und Begleitung der jungen Menschen und ihrer Eltern/Bezugspersonen vor, während und auch nach einem Jugendstrafverfahren. Vorrangiges Ziel ist es, einer Wiederholung strafrechtlich relevanten Verhaltens vorzubeugen.