Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis kann für eine selbständige Tätigkeit erteilt werden.
Beschreibung
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
Ihr Unternehmen erfolgreich und
Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.
Hinweis: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten und möchten selbständig tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen oder die Behörde Ihnen diese zugesagt hat.
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)".
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Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschlie��lich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Gebühren
Erteilung: 100 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93 €
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Für türkische Arbeitnehmer/innen und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 28,80 Euro bzw. unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Was sollte ich noch wissen?
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Unionsbürger/innen können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbstständige Tätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz. Auch türkische Staatsangehörige können sich unter erleichterten Voraussetzungen in Deutschland selbständig machen. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes müssen u.a. lediglich kaufmännische Erfahrung und die für die Tätigkeit notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Darüber hinaus kann einem Ausländer/in, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat oder der als Forscher/in oder Wissenschaftler/in eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher/in oder Wissenschaftler/in erkennen lassen.
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