Aufenthaltsrecht von Angehörigen bestimmter Staaten
Staatsangehörige einiger Staaten können visumfrei nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis hier beantragen.
Beschreibung
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen.
Wollen Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein.
Details
Verfahrensablauf
In Deutschland sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnsitz Anmeldung in der Stadt Kassel
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen .
Fristen
Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt werden.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig.
Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
gültiger Pass
Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)"
Je nach Aufenthaltszweck sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Familienzusammenführung zum Ehegatten:
Heiratsurkunde
Nachweis über einfache Deutschkenntnisse (A1- Zertifikat)
Bitte sprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten vor.
Familienzusammenführung zum Kind:
Geburtsurkunde des Kindes
Beschäftigung:
Arbeitsbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag
Ausbildung oder Studium:
Studien- oder Ausbildungsbescheinigung
Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen und bei Beschäftigung- oder Ausbildungsaufenthalten die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich sein. Eine möglicherweise notwendige Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit wird nach der Antragstellung von der Ausländerbehörde veranlasst.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Gebühren
Erteilung: 100 Euro
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt: Willkommen in Kassel - Informationen für ausländische Mitbürger
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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