Aufenthaltsrecht von Angehörigen bestimmter Staaten

Staatsangehörige einiger Staaten können visumfrei nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis hier beantragen.

Beschreibung

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen.

Wollen Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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