Aufenthaltserlaubnis nach Anerkennung im Asylverfahren

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Beschreibung

Nach Erhalt des positiven Bescheides (Anerkennung als Asylberechtigte(r) oder Feststellung der Flüchtlingseigenschaft) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann bei der Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel die Aufenthaltserlaubnis und ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge beantragt werden. Die Dokumente werden zunächst für drei Jahre ausgestellt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ebenfalls die Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Eine Niederlassungserlaubnis wird nach mehrjährigem Besitz der obengenannten Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Frist ist von individuellen Umständen abhängig.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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