Aufenthaltsgestattung

Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.

Beschreibung

Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:

  • Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
  • Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
  • Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
  • Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Einem Ausländer/einer Ausländerin, der/die einen Asylantrag gestellt hat, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet (Aufenthaltsgestattung).

Die Aufenthaltsgestattung ist mit Beschränkungen verbunden.

 Verlassenserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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