Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.
Beschreibung
Einem Ausländer/einer Ausländerin, der/die einen Asylantrag gestellt hat, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet (Aufenthaltsgestattung).
Die Aufenthaltsgestattung ist mit Beschränkungen verbunden.
Für die Verlängerung oder Neuausstellung der Aufenthaltsgestattung reicht die Vorlage der bisherigen Aufenthaltsgestattung aus, sofern diese von der Abteilung für Zuwanderung und Integration in Kassel ausgestellt wurde.
Anderenfalls werden folgende Unterlagen benötigt:
bisherige Aufenthaltsgestattung
Zuweisungsentscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)"
Nachweis Adresse (Anmeldung oder Sozialhilfebescheid)
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Bei einem neugeborenen Kind reicht die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes aus. Die Kinder müssen nicht persönlich anwesend sein.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Gebühren
Die Dienstleistung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Aufenthaltsgestattung sind in den §§ 55 bis 61 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) definiert.
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.