Beschreibung
Die Duldung ist nach der Definition des Aufenthaltsgesetzes eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung " von ausreisepflichtigen Ausländern/innen. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.
Sie wird in Fällen ausgestellt, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Ausnahmsweise auch für Ausländer/Ausländerinnen im Rahmen einer Ausbildung (Ausbildungsduldung) oder Beschäftigung (Beschäftigungsduldung).
Der Aufenthalt eines/einer Ausländers/Ausländerin wird mit der Duldung nicht rechtmäßig.
Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des/der Ausländers/Ausländerin und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland. Die Wohnsitznahme ist immer auf einen bestimmten Bereich beschränkt.
Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten.
Mithilfe unseres Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde diese beantragen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel