Aufenthaltserlaubnis

Nicht-EU-Ausländer/innen benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen.

Beschreibung

Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:

  • Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
  • Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
  • Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
  • Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Nicht‐EU‐Ausländer/innen benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. Für die Erteilung im Bundesgebiet ist es meist erforderlich, dass bereits mit dem für den vorgesehen Aufenthaltszweck notwendigen Visum eingereist wurde. Von dem Prinzip der Visumspflicht gibt es aber Ausnahmen für Angehörige bestimmter Staaten.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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