Beschreibung
Nicht‐EU‐Ausländer/innen benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. Für die Erteilung im Bundesgebiet ist es meist erforderlich, dass bereits mit dem für den vorgesehen Aufenthaltszweck notwendigen Visum eingereist wurde. Von dem Prinzip der Visumspflicht gibt es aber Ausnahmen für Angehörige bestimmter Staaten.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel