Beschreibung
Wenn Sie einen ausländischen Gast für kurze Zeit (höchstens 3 Monate) nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Gast eine Verpflichtungserklärung abgeben. Für ein Besuchsvisum kann eine Verpflichtungserklärung erforderlich sein, in einigen Fällen ist aber auch eine formlose Einladung ausreichend. Über das Auswärtige Amt (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie sich informieren, ob Ihr Gast ein Visum benötigt.
Mit einer Verpflichtungserklärung von einem/einer in Deutschland lebenden Gastgeber/in kann nachgewiesen werden, dass ausreichende finanzielle Mittel sowohl zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise vorhanden sind. An der Entscheidung über ein Visum, für das die Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, sind wir nicht beteiligt.
Der Gastgeber/die Gastgeberin haftet dann für den Zeitraum vom Beginn der Gültigkeit des Visum bis zur Beendigung des Aufenthalts für Kosten, die dem Staat während des Aufenthaltes des Gastes entstehen.
Dazu gehören:
- die Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Erstattung aller öffentlichen Mittel, die evtl. für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum oder die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall aufgewendet werden müssen)
- die Kosten der Ausreise (einschließlich Flugticket, auch Kosten einer evtl. zwangsweisen Abschiebung bis zum ausländischen Zielort, Verpflegungskosten, Kosten einer Haftunterbringung usw.).
Online-Services
- Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unseres Online-Services über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen in der Rubrik „Details“ auf dieser Seite.
- Scannen oder fotografieren Sie u. a. Ihr Ausweisdokument, Ihre letzten 3 Einkommensnachweise und Ihre finanziellen Verpflichtungen etc.
- Vervollständigen Sie manuell die erforderlichen Daten und laden alle erforderlichen Unterlagen über unseren Online-Service hoch
- Nachweise über finanzielle Verpflichtungen wie z.B. Kreditverträge etc. laden Sie bitte in unserem Online-Service unter "Weitere Dokumente und Nachweise" hoch.
- Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Wenn wir dann einen Termin mit Ihnen vereinbart haben, ist alles für Sie vorbereitet und die Verpflichtungserklärung muss nur noch bezahlt und unterschrieben werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt
Zeiten
Montag | 8 - 11.30 Uhr und 15 - 15.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr und 15 - 15.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |