Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)
Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen werden. Jetzt auch online möglich!
Beschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Online-Services
Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unseres Online‐Services über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen in der Rubrik „Details“ auf dieser Seite.
Details zum Online-Service
Scannen oder fotografieren Sie u. a. Ihr Ausweisdokument, Ihre letzten 3 Einkommensnachweise und Ihre finanziellen Verpflichtungen etc.
Vervollständigen Sie manuell die erforderlichen Daten und laden alle erforderlichen Unterlagen über unseren Online‐Service hoch
Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung.
Sie müssen als Verpflichtungsgeber geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder dem Landkreis Kassel gemeldet.
Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und alle auftretenden Kosten des Ausländers/ der Ausländerin aufzukommen. Die Prüfung der Bonität erfolgt bei Vorsprache oder nach Übersendung Ihres Online‐Antrages.
Sie verfügen über ein regelmäßiges Einkommen. Kein Einkommen sind z. B. Leistungen der Grundsicherung , Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Pflegegeld, Stipendien, BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld.
Ausländische Staatsangehörige müssen als Verpflichtungsgeber im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der bei Antragsstellung noch mind. 6 Monate gültig ist und in der Regel verlängerbar ist. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung oder einem Visum können keine Verpflichtungserklärung abgeben. Bei EU‐Bürgern und Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums genügt die Vorlage einer Anmeldebescheinigung.
Es liegt aktuell kein Pfändungsbeschluss gegen Sie vor.
Sie befinden sich nicht in der Probezeit.
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Online‐Service
oder
Persönliche Vorsprache des Gastgebers/der Gastgeberin.
Nach Aushändigung der Verpflichtungserklärung Sie leiten das Original‐Dokument an den Ausländer/ die Ausländerin weiter, damit das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass bei Verlust des Dokumentes, z. B. auf dem Postweg, eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Bearbeitungsdauer
Online‐Service Mit Hilfe unseres Online‐Services können alle Daten und Dokumente bereits im Vorfeld zur Überprüfung an uns übermittelt werden. Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung.
Mit Online-Ausweisfunktion (eID) und Postversand: Sie bekommen die Verpflichtungserklärung per Einschreiben an Ihre Adresse geschickt.
Ohne Online-Ausweisfunktion (eID): Die Verpflichtungserklärung muss noch unterschrieben werden. Dazu bereiten wir alle Unterlagen vor und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.
Persönliche Vorsprache (ohne Online‐Service) Bei Ihrer persönlichen Vorsprache legen Sie die benötigten Unterlagen vor. Wir prüfen, ob die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den Ausländer/ die Ausländerin möglich ist. Ist die Überprüfung erfolgreich, wird eine Verpflichtungserklärung in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
ein gültiges Ausweisdokument (ggf. mit Aufenthaltstitel)
Nachweise über sämtliche Einkünfte aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen, zum Beispiel:
Arbeitsbescheinigung,
die letzten 3 Verdienstabrechnungen,
Rentenbescheide,
bei Mieteinnahmen: Kontoauszüge der letzten drei Monate und Mietverträge,
bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters/der Steuerberaterin über das bereinigte monatliche Nettoeinkommen mit Angabe der Krankenversicherungskosten. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und/oder Steuerbescheid ist nicht ausreichend.
Nachweise über vorhandenes Vermögen (sofern kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist)
Nachweise über sämtliche Zahlungsverpflichtungen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
Mietvertrag oder Kaufvertrag der aktuellen Wohnung
Daten (inkl. Adresse und Passnummer) der eingeladenen Person(en), falls vorhanden Passkopie
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein und verlangt werden.
Gebühren
Für Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung belaufen sich die Gebühren auf 29 Euro. Diese wird auch dann fällig, wenn keine Verpflichtungserklärung ausgestellt werden kann.
gegebenenfalls zusätzlich 3,45 Euro für den Postversand
Persönliche Vorsprache: Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen. Bitte beachten Sie bei Barzahlung: Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 Euro. Der Automat wechselt.
Online-Service: Gebühren direkt mit PayPal, Giropay, Mastercard oder Visacard bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem/der eingeladenen Ausländer/in dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer/die Ausländerin dafür Beiträge bezahlt hat).
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt von Ausländern, die beabsichtigen, sich langfristig (mehr als 3 Monate) im Bundesgebiet aufzuhalten, gesichert sein.
Die Finanzierung des Aufenthaltes kann z.B. durch eigenes Vermögen, eine Bankbürgschaft oder eine Verpflichtung naher Verwandter gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Aufenthaltes ist, dass eine andere Person (Verpflichtungsgeber) mit ausreichendem Einkommen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abgibt.
Dies kann z.B. erforderlich sein bei
einem Aufenthalt als Au-Pair
einem Visumsantrag für die Einreise zur Eheschließung
einem Aufenthalt zur Ausbildung bzw. Studium
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss Ihr Einkommen so hoch sein, dass Sie und die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Person, zugunsten der eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) haben. Es muss darüber hinaus ein ausreichender pfändbarer Betrag im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen vorhanden sein.
Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommens wird im Einzelfall berechnet.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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