Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen werden. Jetzt auch online möglich!

Beschreibung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Online-Services

Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unseres Online‐Services über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen in der Rubrik „Details“ auf dieser Seite.

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Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel


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