Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Für die Zuteilung eines kleines Kennzeichens, müssen Sie persönlich vorsprechen. Die Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges ist zwingend erforderlich. Dies kann bei Zuteilung des Kennzeichens direkt bei der Zulassungsbehörde oder durch Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle erfolgen.
- Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?". Die ausgesprochene Vollmacht berechtigt nicht die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses Dokument muss vom Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin unterschrieben sein.
Wichtig: Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Sofern alle Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen, werden die Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dies kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, wird zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU benötigt
- Vorführbescheinigung und Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (DEKRA, TÜV, GTÜ usw.)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf einen Betrag von 13,10 Euro.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)