Beschreibung
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Für die Zuteilung eines kleines Kennzeichens, müssen Sie persönlich vorsprechen. Die Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges ist zwingend erforderlich. Dies kann bei Zuteilung des Kennzeichens direkt bei der Zulassungsbehörde oder durch Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle erfolgen.
- Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?". Die ausgesprochene Vollmacht berechtigt nicht die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses Dokument muss vom Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin unterschrieben sein.
Wichtig: Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen, werden die Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dies kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate alt sein darf
- oder gültiger elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
- Vorführbescheinigung und Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (DEKRA, TÜV, GTÜ usw.)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können. - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin - speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren, kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
---|---|
Dienstag | 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Adresse
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
---|---|
Dienstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag | 9 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung (KEINE Importzulassungen, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und dauerroten Kennzeichen möglich) |
Hinweis
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
---|---|
Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
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